Die Geschichte der Ursprünglichen Tempelritter
Im Jahre des Herren erobert Herzog Gottfried von Bouillon mit einem Heer von Kreuzrittern die heilige Stadt Jerusalem
Nachdem die Christen mit dem ersten Kreuzzug 1099 Jerusalem erobert hatten, suchten einige Kreuzritter nach einer neuen Bestimmung. Sie gründeten die „Arme Ritterschaft Christi und des salomonischen Tempels zu Jerusalem“ – oder kurz: den Templerorden. Die Ritter dieses Ordens, auch die Tempelritter genannt, suchten wie die Mönche den Weg zu Gott. Das taten sie aber nicht auf dem klassischen Weg im Kloster. Stattdessen beschützten sie die christlichen Pilger, die nach Jerusalem reisten – zur Not mit Gewalt. Das rote Kreuz auf ihrem Gewand stand dabei für das Blut, das Jesus für sie vergossen hatte, und für das Blut, das sie selbst im Namen des Herrn
Templerordengeistlicher Ritterorden, 1118–1312SprachePDF herunterladenBeobachtenBearbeitenTempelritter ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Weitere Bedeutungen von „Tempelritter“ finden sich unter Tempelritter (Begriffsklärung).
Der Templerorden war ein geistlicher Ritterorden, der von 1118 bis 1312 bestand. Seine Mitglieder werden als Templer, Tempelritter oder Tempelherren bezeichnet. Sein voller Name lautete Arme Ritterschaft Christi und des salomonischen Tempels zu Jerusalem (lateinisch: Pauperes commilitones Christi templique Salomonici Hierosolymitanis).
Tatzenkreuz des Templerordens
Der Ritterorden wurde 1118 im Königreich Jerusalem gegründet. Er war der erste Orden, der die Ideale des adligen Rittertums mit denen des Mönchtums vereinte, zweier Stände, die bis dahin streng getrennt waren. In diesem Sinne war er der erste Ritterorden und während der Kreuzzüge eine militärische Eliteeinheit. Er unterstand direkt dem Papst. Auf Druck des französischen Königs Philipp IV. wurde der Orden nach einem langwierigen, aufsehenerregenden Prozess (Templerprozess) von Papst Clemens V. am 22. März 1312 auf dem Konzil von Vienne offiziell aufgelöst.[1] In der Folge gab es mehrere Organisationen, die sich auf das Erbe des Templerordens bezogen und teilweise noch aktiv sind.
Der Name
Der Name „Arme Ritterschaft Christi und des salomonischen Tempels“ rührt von dem Umstand her, dass König Balduin dem Orden einen Flügel der al-Aqsa-Moschee, die er als Palast nutzte, auf dem Tempelberg in Jerusalem, als Quartier angeboten hatte. Dort hatte bis zur Zerstörung durch den persischen Sassanidenherrscher Chosrau II. im Jahre 614 die Basilika St. Maria gestanden, welche auf den Grundmauern des salomonischen Tempels gebaut worden war.
Geschichte
An der Stelle der heutigen al-Aqsa-Moschee auf dem Tempelberg, wo von 530 bis 614 die Basilika St. Maria stand, befand sich von 1119 bis 1187 das erste Hauptquartier der Tempelritter.Balduin übergibt den Tempel Salomons an Hugo von Payens und Gottfried von Saint-Omer.
Die Ereignisse der frühen Jahre des Templerordens sind historisch nicht endgültig festzustellen. Die wichtigste diesbezügliche Quelle stellt der Bericht des Erzbischofs Wilhelm von Tyrus dar. Wilhelm war allerdings um 1130 geboren worden und somit kein Augenzeuge oder Zeitgenosse. Weitere Schilderungen stammen von Jakob von Vitry, der im frühen 13. Jahrhundert Bischof von Akkon war.
Gründung und Niederlassungen der Ritterorden in Outremer bis 1291
Das genaue Gründungsdatum des Ordens ist nicht bekannt, es lag wohl zwischen 1118 und 1121. Schwierigkeiten der Datierung beruhen auf dem zeitgenössischen Stil der Urkunden. Das Konzil von Troyes, in dessen Rahmen die erste urkundliche Erwähnung fällt, ist zeitgenössisch für den Januar 1128 verbrieft.[2] Allerdings wurden damals in Südfrankreich die Urkunden im sogenannten Stil Mariä Verkündigung datiert, in dem der Jahresbeginn am 25. März begangen wird, so dass der urkundliche 13. Januar 1128 wahrscheinlich der 13. Januar 1129 nach heutiger Zeitrechnung war. Diese Deutung ist, wie fast alles in der frühen Ordensgeschichte, nicht unumstritten. In der betreffenden Urkunde wird vom neunten Gründungsjahr gesprochen, was, mit der oben genannten Einschränkung, auf eine Gründung im Jahre 1119 oder 1120 schließen lässt.
Zu dieser Zeit war Jerusalem ein Anziehungspunkt für viele Pilger und Abenteurer aus Europa. Kurz nach dem ersten Kreuzzug stand der Seeweg offen. Die Straßen von der Küste ins Landesinnere waren jedoch sehr unsicher. Die zahlreichen Pilger in den bergigen Regionen der Strecke von Jaffa über Ramla nach Jerusalem zogen Räuber an. Der Großteil des Kreuzritterheeres war nach Europa zurückgekehrt, weshalb kaum Schutz vor Überfällen bestand. Aller Wahrscheinlichkeit nach waren es Hugo von Payns, Gottfried von Saint-Omer und sieben weitere französische Ritter, die daher einen Orden gründeten, dessen Aufgabe es sein sollte, die Straßen des Heiligen Landes für die christlichen Reisenden zu sichern. Die Ritter legten vor dem Patriarchen von Jerusalem ein Ordensgelübde ab. Neben den „klassischen“ Gelübden, die sich auf Armut, Keuschheit und Gehorsam bezogen, verpflichteten sich die Ordensbrüder jedoch zudem, den Schutz der Pilger sicherzustellen.
Weitere Gründungsmitglieder
Neben Hugo von Payns und Gottfried von Saint-Omer auch Andreas von Montbard (ein Onkel Bernhards von Clairvaux), Gundomar, Gudfried, Roland, Payen von Montdidier, Gottfried Bisol und Archibald von Saint-Amand. Die frühe Ordensbezeichnung lautete Paupere Militie Christi (Arme Ritter Christi). Der neue König von Jerusalem, Balduin II., überließ den Templern im Jahre 1119 die Gebäude seines ehemaligen Palastes auf dem Tempelberg. Er selbst bezog einen neugebauten Palast beim Davidsturm. Der Orden nannte sich daraufhin Pauperes commilitones Christi templique Salomonici Hierosalemitanis (Arme Ritter Christi und des Tempels von Salomon zu Jerusalem), woraus sich die üblichen Bezeichnungen Tempelritter, Templer und Templerorden ableiten.
Ordensregel
Die Statuten des Ordens basierten auf der Regel des Benedikt von Nursia aus dem 6. Jahrhundert. Die erste Version wurde in lateinischer Sprache 1129 auf der Synode von Troyes verfasst. Bis 1260 wurden die ursprünglich 72 Kapitel auf 686 erweitert. Die Regel wurde schon früh ins Französische übersetzt, da die wenigsten Templer des Lateinischen mächtig waren. Die Ergänzungen betreffen vor allem den militärischen Bereich, sowie die Strafen für Vergehen gegen die Ordensregeln. Das von Bernhard von Clairvaux 1139 verfasste Lob der neuen Ritterschaft, eine Rechtfertigungsschrift für die neue Lebensform der Mönchsritter, wurde ebenfalls in den Regeltext integriert.[3]
Die 72 Kapitel der Ordensregel
1. Gottesdienst und Gebet
Am Gottesdienst sollen alle Brüder teilnehmen und viele Vaterunser beten.
Können sie nicht am Gottesdienst teilnehmen, ist festgelegt, was nach dem Tod eines Ordensbruders zu tun ist.
Wann beim Gottesdienst zu stehen oder zu sitzen ist, wird genau geregelt.
Erschöpfte Brüder müssen mit Erlaubnis des Meisters nicht zur Matutin aufstehen.
2. Mahlzeiten und Speiseordnung
Beim Mittags- und Abendessen wird eine heilige Lesung vorgetragen.
Dreimal in der Woche erhalten Gesunde Fleisch.
An den übrigen Tagen genügen zwei oder drei Gemüsegerichte oder andere Speisen.
Am Freitag gibt es besondere Fastenspeisen.
Nach jeder Mahlzeit wird ein Dankgebet gesprochen.
Der Zehnte jedes Brotes geht an den Almosenpfleger.
Ritter und andere Brüder erhalten die gleiche Kost.
Über die Ordnung bei den Mahlzeiten wacht der Meister.
3. Kleidung und persönliche Ausstattung
Ordensbrüder sollen keine eigenen Gelübde machen.
Ritter und andere Klosterangehörige haben eine einheitliche Kleidung.
Nur Ordensritter dürfen weiße Mäntel tragen; dienende Brüder nicht.
Alte Kleidung wird an Knappen, dienende Brüder und Arme verteilt.
Jeder darf nur Schaffelle besitzen; wer Besseres begehrt, erhält Einfacheres.
Kleidung und Schuhe sind in Zahl und Beschaffenheit begrenzt; der Kleiderverwalter sorgt für Gleichheit.
Überflüssige Haare, Backen- und Schnurrbärte sind nicht erlaubt.
Schnabelschuhe, Schuhschleifen und zu lange Gewänder sind bei zeitweilig Dienenden verboten.
4. Pferde, Waffen und Ausrüstung
Zahl der Pferde und Knappen ist geregelt.
Kein Bruder darf seinen Knappen schlagen, wenn dieser freiwillig dient.
Keiner darf ohne Befehl des Meisters ein Pferd oder Waffen fordern.
Zügel, Steigbügel und Sporen sind vorgeschrieben; Überzüge über Lanzen, Spieße und Schilde sind verboten.
Futtersäcke für Pferde sind nach Vorgabe zu gestalten.
5. Eigentum und Besitz
Der Meister darf Eigentum von einem Bruder einem anderen übertragen.
Tausch von Gegenständen ist nur mit Erlaubnis des Meisters erlaubt.
Es dürfen nur unbedeutende Dinge vom Bruder zum Bruder verlangt werden.
Der Verschluss von Reitsack und Koffer darf ohne Erlaubnis nicht geöffnet werden.
Kein Bruder darf ohne Erlaubnis Briefe schreiben oder empfangen.
6. Verhalten und Umgang
Es ist verboten, über die Fehler anderer zu schwatzen.
Kein Bruder darf mit einem Vogel einen anderen Vogel fangen oder jagen gehen.
Vor jeder Gelegenheit zur Jagd ist sich zu hüten; für den Löwen gibt es keine Vorschriften.
Keiner darf den anderen zum Zorn reizen.
Umgang mit Exkommunizierten ist nicht gut.
Der Umgang mit Verheirateten ist geregelt; Schwestern sind nicht erlaubt.
7. Recht, Verwaltung und Aufnahme
Über jede von den Brüdern abverlangte oder ihnen genommene Sache soll ein Urteil gefällt werden.
Professritter dürfen Land und Leute besitzen.
Kranke Ritter und Brüder werden von geeigneten Pflegern versorgt.
Neue Brüder werden nach festgelegten Regeln aufgenommen.
Alle Brüder sind bei Bedarf zum Rat zu rufen.